Jüdische Pflege- geschichte

Jewish Nursing History

Biographien und Institutionen in Frankfurt am Main

Ein Beitrag aus Kinder- und Säuglingspflege
Verweise hervorheben

Die Pflegeschule für Säuglingsschwestern im Böttgerheim

1. Einleitung

Eine der Bemühungen die hohe Säuglings- und Kindersterblichkeit im 19. Jahrhundert und zu Beginn des 20. Jahrhunderts einzudämmen, war die Gründung der ersten reinen Kinder- und Säuglingskliniken (vgl.: Peiper 1965: 298). Diese Kliniken waren auf die speziellen Bedürfnisse dieser PatientInnen wie Wachstum, Kinderkrankheiten und soziales Umfeld eingestellt.

Beispiele sind ab 1829 die Kinderklinik der Berliner Charité und ab 1845 in Frankfurt Main das Dr. Christ’sche Kinderhospital für arme Kinder. Der Dresdner „Verein Kinderpoliklinik mit Säuglingsheim in der Johannstadt“ gründete am 1. August 1898 das erste Säuglingskrankenhaus, weltweit. Geleitet wurde es vom Pädiater Arthur Schlossmann (1867-1932) (vgl.: Blessing 2013 und Bönisch 2022).

Im Berliner Kinderkrankenhaus wurde 1900 zusätzlich eine Säuglingspflegerinnenschule eingerichtet. Gelehrt wurde die Säuglingskrankenpflege, ein Beruf, der sich auch zur Säuglingspflege für zu Hause entwickelte sowohl für kranke als auch für gesunde Kinder (vgl.: Gellrich 2012: 74).

In Dresden hatte 1899 eine Schule für Säuglingspflegerinnen am Säuglingskrankenhaus eröffnet, die Trägerschaft hatte der „Verein Kinderpoliklinik mit Säuglingsheim in der Johannstadt“ (vgl.: Gellrich 2012: 74).

In Frankfurt am Main konstituierte sich am 9. November 1901 der „Kinderheim e. V.“ mit den Zielen „Fürsorgebedürftige Kinder im zarten Alter zu verpflegen“ und der „Ausbildung von Kinderpflegerinnen“ (vgl.: ISG FFM – Magistratsakte V 568 /61 „Kinderheim“, Jahresbericht für das Verwaltungsjahr 1902: 1).

Ab Januar 1903 konnte in einem angemieteten Haus in Frankfurt in der Feststraße 21 der Betrieb zur Pflege aufgenommen werden. Ein großer Neubau in der Böttgerstraße 20-22 nahm 1904 den Betrieb auf. In der Feststraße 21 arbeiteten zunächst vier Kinderpflegerinnen (siehe auch Bönisch 2022: 11f.). Woher die ersten ausgebildeten Schwestern kamen und wer sie waren, ließ sich bisher jedoch noch nicht klären.

Abbildung 1: Bestimmungen für die Anstellung von Kinderpflegerinnen, ISG FFM – Magistratsakte V 568 / 61, „Kinderheim“ Jahresbericht III für das Berichtsjahr 1904: 9 und 10

2. Über die Anstellung und die Vertragsbedingungen von Schwestern und Schwesternschülerinnen

In diesem Kapitel bespreche ich drei Dokumente zur Anstellung von bereits ausgebildeten Kinderpflegerinnen, zu den Aufnahmebedingungen auszubildender Schwesternschülerinnen und zur Pensionszusage für langjährig angestellte Schwestern. Ich folge dabei einem Sonderdruck von 1913, die ersten bekannten Ausführungen dieser Bestimmungen stammen aus dem Jahr 1904 (vgl.: ISG FFM – Magistratsakte V 568 /61 „Kinderheim“, Jahresbericht für das Verwaltungsjahr 1904).

2.1 Anstellungsbedingungen für bereits ausgebildete Kinderpflegerinnen

Die hier abgebildeten „Bestimmungen für die Anstellung von Kinderpflegerinnen in der Anstalt ‚Kinderheim‘ Frankfurt a. M.“ beziehen sich auf die von auswärts kommenden und bereits ausgebildeten Krankenpflegerinnen, hier einige Auszüge:

Zur Bewerbung mitzubringen waren der Geburtsschein, ein ärztliches Gesundheitsattest, Schul- und sonstige Zeugnisse, ein selbst geschriebener Lebenslauf und eine Fotografie. Der Anstaltsarzt hatte eine Einstellungsuntersuchung vorzunehmen.

In den Bestimmungen wurde eine Probezeit festgelegt. War die neue Schwester dann Mitglied der Schwesternschaft, konnte sie nach einem Jahr dem Schwesternverband beitreten. Das Dokument wies auf die Erwartung hin, dass die Kinderschwester „ihre ganze Zeit und Tätigkeit“ dem Verein widmete und den Anordnungen des Anstaltsarztes Gehorsam erbrachte. Außerhalb des Vereins zu leistende Pflegen ohne Vergütung konnten angeordnet werden. Im Gegenzug stellte der Vereine freies Wohnen, Kost und Reinigung der Wäsche wie auch die Anstaltskleidung und Anstaltsbrosche. Ärztliche Versorgung war zugesichert. Die Bezahlung war in den Bestimmungen festgelegt inkl. der jährlichen Gehaltssteigerung. An bezahltem Urlaub wurde zwei bis drei Wochen zugestanden. Besondere Erwähnung erfuhr die mögliche begründete Kündigung durch den Vorstand. Durch Heirat oder Eigenkündigung erlöschte die Zugehörigkeit zum Schwesternverband. Ein Zeugnis sollte auf Wunsch ausgestellt werden.

Zu klären bleiben hier jedoch genauere Angaben zum Schwesternverband. Von ihm wird bereits in den frühen Gründungsjahren des Vereins gesprochen. Eine andere Mitteilung aus dem Jahresbericht für das Verwaltungsjahr 1916: 6 besagt, dass der Verband im Jahr 1916 gegründet worden sei und dort „haben wir in früheren Jahren bei uns gründlich ausgebildeter, zuverlässiger Kinderschwestern, die sich im Außendienst, in der Privatpflege und in leitenden Stellungen sehr bewährt haben, aufgenommen…“

2.2 Ausbildung von Pflegeschülerinnen

Die Aufnahme zur Ausbildung von Pflegeschülerinnen sah ein Einstiegsalter zwischen 20 und 30 Jahren vor wobei eine gute Schulbildung Voraussetzung war. Auch sie mussten den Geburtsschein, ein ärztliches Gesundheitsattest, Schul- und sonstige Zeugnisse, einen selbstgeschriebenen Lebenslauf und eine Fotografie vorweisen, auch für Sie war die Untersuchung durch den Anstaltsarzt obligatorisch. Die Schülerinnen sollten mit Vornamen und mit Schwester angesprochen werden. Die Ausbildung enthielt theoretischen Unterricht durch den Anstaltsarzt und die einjährige praktische Ausbildung in Säuglings- und Kinderpflege sowie Kinderkrankenpflege. Der Abschluss erfolgte durch eine Prüfung und wurde mit einem Zeugnis bestätigt. Im Anschluss bestand die Möglichkeit, einen halbjährigen Kurs in einem Krankenhaus mit anerkannter Krankenpflegeschule zu belegen und in der „großen Krankenpflege“ ein Staatsexamen zu erlangen.

Weitere Ausbildungsbestimmung betrafen das Kostgeld, das freie Wohnen und die freie Verpflegung und die Reinigung der Wäsche. Die Schülerinnen mussten drei Anstaltskleider und neun weiße Schwesternschürzen selbst mitbringen und in Ordnung halten. Hauben und Vereinsabzeichen stellte der Verein. Außerhalb des Dienstes wurde Privatkleidung getragen. Die Schülerinnen mussten ein Kostgeld von 30 M für die ersten 6 Monate bezahlen, welches jedoch bei Abschluss der Ausbildung oder Verpflichtung von weiteren 6 Monaten, erlassen werden sollte – also ein Mittel, die jungen Frauen zur Ausbildungsbeendung zu motivieren. Die Option eines Taschengeldes (10 M pro Monat) bei gutem Fortschritt wird aufgelistet oder von 15 M bei einem halbjährigen Verbleiben nach der Ausbildung. Die Möglichkeiten der Entlassungen und der Kündigungen wurden vorgesehen. Während der Lehr- und Probezeit gab es gewöhnlich keinen Urlaub.

Die Dienstzeiten waren von 6.45 Uhr bis 19.15 Uhr. Eine Mittagspause von anderthalb Stunden sollte eingehalten werden. Jeden 9. Tag gab es „wenn angängig“ einen freien Nachmittag vom 14.00 bis 20.00 Uhr. Nachtdienst dauerte 14 Tage und wurde von Schwestern und Schülerinnen abwechselnd geleistet. Nachtdienstleistende hatten den Tag frei. Befreit waren die Schülerinnen von groben Arbeiten und Wäsche waschen, jedoch waren sie zuständig für jede Arbeit, die mit der „Wartung und Pflege gesunder und kranker Kinder“ zu tun hatte. Das Inventar der Kinder hatte ebenfalls die Schülerin zu pflegen, bei schuldig zerbrochenen Sachen, mussten diese ersetzt werden.

In ihrem Schlafzimmer war die Schülerin für Bettenbau ihres Bettes und die Ordnung ihres Waschtisches zuständig. Im Krankheitsfall versorgte der Verein die Schwester im Haus oder in einem Hospital in der 3. Klasse (vgl.: ISG FFM – Magistratsakte V 568 /61 Kinderheim e. V. 1913: 2f.).

2.3 Pensionsberechtigung

Abbildung 2: Pensionsberechtigung der Kinderschwestern. Aus: Kinderheim, IV. Jahresbericht für das Jahr 1905: 9

Für das Jahr 1905 (vgl.: ISG FFM – Magistratsakte V 568 /61 „Kinderheim“ Jahresbericht für das Verwaltungsjahr 1905: 4f.) berichtet der Vorstand über die derzeitige Beschäftigung von neun Kinderschwestern aus eigener Ausbildung oder aus anderen Ausbildungsstätten, die jeweils sechs bis acht Kinder betreuten. Weiteres Pflegepersonal würde noch gesucht, um das eigene Personal zu entlasten, aber auch um durch Außendienste Einkünfte zu generieren. Um die Attraktivität des Arbeitsplatzes Kinderheim e. V. zu steigern, wurde beschlossen, eine Pensionsberechtigung einzuführen.

Diese Pensionsberechtigung beinhaltete, dass, wer dem Schwesternverband 15 Jahre angehörte und darüber hinaus nach dieser Zeit weiter dem Verband angehören würde, für die Pension berechtigt war. Wurde eine Schwester des Verbandes unverschuldet krank erhielt sie die Pension, gesundete sie, wurde das normale Arbeitsverhältnis fortgesetzt. Durch Altersschwachheit setzte die Pension ein. Bedingungen waren, dass die Schwester weiter ledig blieb und einen „sittlichen Lebenswandel“ führte. Der Bezug der Pension konnte an einem beliebigen Ort in Deutschland stattfinden und betrug 420,- Mark pro Jahr zuzüglich zu den Alters- und Invalidenversicherungsrechten. Ein früherer Bezug lag im Ermessen des Vorstands.

3. Was wir weiter über die Schwestern im Haus wissen

Abbildung 3: Schwestern im Speisesaal, Kinderheim Frankfurt a. M. 1913, ISG FFM – Magistratsakten V 568/70: 9

3.1 Schwesternbrosche

Abbildung 4: Abzeichen für den Kinderheim e. V. und die Brosche der Schwestern, ISG FFM – Magistratsakte V 568 / 61, Kinderheim e. V. 1909
Abbildung 5: Eines der Bambinos des Bildhauers Andrea della Robbia. © Eva-Maria Ulmer
Abbildung 6: Das Ospedale degli Innocenti
(Hospital der Unschuldigen) mit unterschiedlichen Skulpturen des Bambinos © Eva-Maria Ulmer

Nachgebildet ist auf der Brosche eines der Bambinos des Bildhauers Andrea della Robbia (vgl.: http://www.florentinermuseen.com/musei/ospedale_degli_innocenti.html 30.08.2022). In der Broschüre von 1913 (vgl.: ISG FFM – Magistratsakte V 568 /61 Kinderheim e. V. 1909: 9) wird die Kleidung der Schwestern bei der Arbeit beschrieben. Sie trugen hellblaue Waschkleidung und weiße Schürzen und das Vereinsabzeichen als Brosche.

Welche Bedeutung als Identitätsmerkmal das Abzeichen hatte, wird verständlich, wenn beschrieben wird, wie sehr sich ein Mitarbeiter des Hauses über den Missbrauch des Abzeichens durch andere Personen, die eventuell keine gründliche Ausbildung vorweisen können liest. Wohl aus diesem Grund sei die Schrift im Abzeichen inzwischen in Rot wiedergegeben (vgl. ebd.). [Meines Wissens nach wurde von der Dresdner Schwesternschaft dieses Zeichen ebenfalls getragen, die es mit Stolz aus Frankfurt übernommen hatten (vgl.: Schlossmann 1906: 53f.) Auch im Jahrbuch für 1908 ist zu lesen wie der Vereinsvorsitzende Christian Wilhelm Pfeiffer sich über das Kopieren ihres Abzeichens aufregt, zumal die Herkunft des Zeichens verschwiegen werde (vgl.: ISG FFM – Magistratsakte V 568 /61 „Kinderheim“, Jahresbericht für das Verwaltungsjahr 1908).

3.2 Die Schwestern im Haus

Eine ausführliche Beschreibung der Häuser der Böttgerklinik und der Belegung der Räumlichkeiten gibt es bereits im Artikel „Die überkonfessionelle Kinderklinik mit Säuglingsheim in der Böttgerstraße (Böttgerheim), eine Stiftung der Familie Gans“ (vgl.: Bönisch 2022/2023) Hier eine kurze Zusammenfassung soweit die Aussagen die Kinderschwestern betreffen.

Abbildung 7: Erdgeschoss des Kinderheims in der Böttgerstraße, Kinderheim 1913

Zu Beginn des Kapitels 3 befindet sich die Abbildung 3, sie zeigt die Schwestern vermutlich auf der „Veranda für Säuglinge“ im Erdgeschoss, ein geheizter Raum, in dem auch Versammlungen oder auch Prüfungen stattfanden, der auf dem Grundriss vorne eingezeichnet ist (vgl.: ISG FFM – Magistratsakte V 568 /61, Kinderheim e. V. 1909: 7). Weiter auf dem Plan des Erdgeschosses sieht man das Wohn- und Speisezimmer der Pflegerinnen, welches an die Veranda anschließt. Bilder aus dem Arbeitsleben zeigen zum einen den Säuglingssaal und zum anderen eine nach der Erstellung des Neubaus angebaute offene Veranda aus dem Jahr 1912:

Abbildung 8: Säuglingssaal im ersten Obergeschoss des Böttgerheims
Abbildung 9: Offene, gedeckte Veranda im Böttgerheim

Die Schlafräume der Schwestern lagen im 1. und 2. Stock, später auch im zugekauften Hinterhaus oder für Gäste, Schwestern und Seminaristinnen im Haus Hallgartenstraße 59.

Ein wenig über den Tagesablauf erfahren wir aus einem Eintrag in der Beschreibung von 1913:

„Die Pflege der Kinder wird durch die Schwestern des Vereins und die zur Erlernung der Kinderpflege in der Anstalt befindlichen Schülerinnen unter Aufsicht der Oberin besorgt. Durch den Anstaltsarzt findet täglich eine eingehende Visite statt. Jede der 14 Schwestern hat in der Regel 6 Säugling zu pflegen, in einem Saal finden sich gewöhnlich eine ausgebildete Pflegerin und eine Schülerin. Die Schwestern tragen hellbau- und weißgestreifte Waschkleider, weiße Schürzen, eine Haube und eine Brosche mit dem della Robbiaschen Bambino.“

ISG FFM – Magistratsakte V 568 /61, Kinderheim e. V. 1913: 10

3.3 Prüfungsszenarium

Überliefert ist das Szenarium des Ablaufs einer Prüfung im Haus um 1909:

„In der Veranda des Erdgeschosses waren die Prüfer und Prüflinge versammelt. Es handelte sich um die Prüfung von acht in der Anstalt ausgebildeten Schülerinnen und drei Schwestern eines anderen Verbandes, die den Ausbildungskursus mitgemacht und einige Monate praktisch in der Anstalt gearbeitet hatten. Wie bei jeder Prüfung waren die Leistungen verschieden. Es fiel mir aber auf, dass das Gebiet, über das geprüft wurde, ausserordentlich gross war, und die Fragen eine genaue Kenntnis desselben voraussetzten. Der Examinator streifte der Reihe nach den Aufbau des menschlichen Organismus, den Bau der einzelnen Organe, ihre Aufgabe und ihr Zusammenarbeiten, die Ernährung des Organismus, die Art der Nährmittel, ihre Verdauung und Verwertung, ferner Kapitel aus der Bakteriologie, die Begriffe der Infektion und Desinfektion, um schliesslich aufbauend auf diesen Fundamenten zu den Besonderheiten der Säuglingspflege und Säuglingsernährung überzugehen. Zum Schluss bewiesen uns die Prüflinge ihre Kenntnis und Geschicklichkeit im Anlegen von Verbänden.“

ISG FFM – Magistratsakte V 568 /61, Kinderheim e. V. 1909: 17

Dem Autoren oder der Autorin dieser Zeilen erscheint die ganze Prüfung doch sehr theorielastig und fragt den Anstaltsarzt Dr. Scholz nach dessen Meinung dazu: Ziel der Ausbildung sei kranke Kinder versorgen zu können, antwortet dieser, aber auch die moderne Kinderpflege zu vermitteln. In der Praxis sei es sehr gut möglich, dass die fertig ausgebildeten Schülerinnen sofort in den Außendienst gehen müssten und ohne Anleitung eines Arztes Entscheidungen treffen müssten.

„Dort haben sie recht häufig eine schwierige Stellung: auf der einen Seite eine Wöchnerin, die meistens nicht das Geringste von Kinderpflege versteht, auf der anderen Seite Grossmütter und Tanten, die sehr viel von Kinderpflege zu verstehen glauben und mit wichtigem Gesicht unter Hinweis auf ihre eigenen Erfolge alte, längst abgetane Ammenweisheit predigen.“

ISG FFM – Magistratsakte V 568 /61, Kinderheim e. V. 1909: 17

Weiter führt Dr. Scholz aus, dass da die Schwestern überzeugen können und klar sagen können müssten, warum der Säugling nur alle 3,5 bis 4 Stunden trinken soll, warum Muttermilch besser ist als Kuhmilch usw. und dafür müsste ein Wissen über den Organismus, die Ernährung etc. vorhanden sein. Wodurch auch das Ziel erfüllt würde, moderne Anschauungen über Säuglingspflege und Ernährung bekannt zu machen (vgl. ISG FFM – Magistratsakte V 568 /61, Kinderheim e. V. 1909: 17).

4 Namen und Biografien

Schwierig ist die Quellenlage für Biografien von Kinderpflegerinnen, die im Böttgerheim ausgebildet wurden bzw. dort arbeiteten, einige konnte ich ausfindig machen.

4.1 Oberin Bertha Trömper (Beiratsmitglied)

Oberin Bertha Trömper gehörte von Beginn an dem Beirat (vgl.: ISG FFM V 586 / 61 – „Kinderheim“ I. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1902) des Kinderheim e. V. an. Vermutlich hatte sie keine weiteren Funktionen im Kinderheim selbst. Jedoch leitete sie den 1896 gegründeten Bertha-Verein für öffentliche Krankenpflege (vgl.: Hildemann / Kaminsky / Magen 1994: 63). Sie selbst und der Verein residierten im 2. und 3. Stock im Bornwiesenweg 53 (vgl.: Adressbücher 1904). 1897 gehörten dem Verein 14 Krankenpflegerinnen an (vgl.: Aertzlicher Verein 1898:74). Das Diakonenkrankenhaus in Duisburg hatte 1887 eine Frauenstation eröffnet und Schwestern des Diakonievereins in Berlin-Zehlendorf eingestellt. Der Zehlendorfer Verein kündigte jedoch die Zusammenarbeit auf Grund von unzumutbaren Arbeitsbedingungen für die Schwestern 1901. Die Schwestern des Bertha-Vereins sprangen dafür ein (vgl.: Hildemann / Kaminsky / Magen 1994: 63). Die Informationen bezieht sich auf die Satzung des Bertha-Vereins, und auf Unterlagen zum Arbeitsverhältnis zwischen Krankenhaus und Bertha-Verein). Die Zusammenarbeit endete 1912:

„Von 1902 bis 1912 arbeite man mit dem ‚Bertha-Verein‘ in Frankfurt und dessen Oberin Bertha Trömper zusammen. Sie sandte in diesen Jahren Schwesternschülerinnen nach Duisburg, die zur eigenen Ausbildung und zur Pflege der Patienten ihren Dienst versahen. Bald kam es jedoch nach Meinung der Duisburger Anstaltsleitung zu Schwierigkeiten. Eine Schwester stahl, eine mußte gehen, weil ‚sie Liebelei mit einem jungen Bruder anfing umd [sic] ihm ein Gedicht übersandte‘. Als sich schließlich zwei Schwestern vor den Patienten stritten und handgreiflich gegeneinander wurden, nahm die Anstaltsleitung dies zum Anlaß, die Verbindung zum ‚Bertha-Verein‘ zu lösen.“

Hildemann / Kaminsky / Magen 1994: 121

Die darauffolgenden Diakonissen aus dem Berner Mutterhaus blieben in Duisburg bis 1919 und zogen sich dann aufgrund des langen erschöpfenden Kriegs und der klimatisch schlechten Verhältnisse aus Duisburg zurück (vgl.: Hildemann / Kaminsky / Magen 1994: 121)

Abbildung 10: Im Beirat: Oberin Trömper. Darunter wird Frl. Elisabeth Lippert als Vorsteherin der Anstalt aufgelistet. ISG – FFM Magistratsakte V 586 / 61 Kinderheim,
III. Jahresbericht für 1904

4.2 Angestellte Schwestern im Jahr 1920

Der Verein „Kinderheim e. V.“ musste aus finanziellen Gründen zum 1. Oktober 1920 aufgelöst werden und die Stadt Frankfurt führte das Böttgerheim weiter (vgl.: Thomann-Honscha 1988: 157). Auf den 11. Januar 1921 datiert liegt ein Schreiben des Jungend-Amtes an den Magistrats-Personaldezernenten vor. Darin geht es um die Übernahme und Besoldung von Personal des bisherigen Böttgerheims in Verträge der Stadt Frankfurt:

„Zufolge gemeinsamer Beschlüsse des Magistrats und der Stadtverordneten – Versammlung ist das „Kinderheim“ mit Wirkung vom 1.10.20 ab verstadtlicht worden. Gemäss § 6 des Uebernahme – Vertrags ist die Stadt verpflichtet, die weitere Beschäftigung und die Altersversorgung der im Heim beschäftigten Schwestern Elisabeth Lippert (Oberin) und Marie Lippert (Oberschwester) zu übernehmen. Billiger Weise werden wir auch die bisher im Heim tätigen Schwestern übernehmen müssen, zumal dies ja für den Weiterbetrieb dringend benötigt werden.“ (ISG FFM – Magistratsakte V 568 / 61 Kinderheim: Blatt 136) Aus dieser Akte kennen wir einige Namen der Beschäftigten im Jahr 1920.

4.2.1 Elisabeth Lippert (1865-?) und Marie Lippert (1867-?)

Elisabeth Lippert wurde am 26. September 1865 in Mainz geboren. Oberin im Böttgerheim wurde sie am 1. April 1903. Im Heim war sie auch für die Verwaltung und Büroarbeit zuständig. Ihre Schwester Marie (auch Maria bzw. Maria Louise) war die jüngere von beiden. Sie war am 29. Juni 1867 in Frankfurt am Main geboren worden. Sie bekleidete seit dem 1. Januar 1904 die Funktion eine Oberschwester (vgl.: ebd. und ISG FFM Best. A.11.02 (Personalakten Nrn. 935 und 936 sowie 46.406 und 59.622). Es existiert die Meldekarte der Familie Carl Lippert (vgl.: ISG FFM Best. A.12.02 (Nullkartei) Nr. L06107), aus der zu sehen ist, dass Elisabeth Lippert am 1. Juli 1903 in der Falkstraße 21 gemeldet war und am 27. Juni 1904 in der Böttgerstraße 22. Ihre Schwester war ab dem 26. Juni 1916 in der Böttgerstraße gemeldet. Der Vater war Carl Conrad Lippert, geboren am 25. März 1830 in Frankfurt am Main, gestorben am 13. November 1902. Die Familie war katholisch. Carl Lippert war k. k. Major a. D. und seit 16. April 1873 verwitwet. Aus der Literatur ist zu sehen, dass er 1866 das Militär-Verdienst-Kreuz erhalten hatte, ein Orden gestiftet von Franz Joseph I von Österreich (vgl.: Kais. Königl. Militär-Schematismus). Vermutlich nahm Carl Lippert am zweiten deutsche Einigungskrieg gegen Preußen teil.

4.2.2 Margarete Kiehl

Kiehl, Margarete, geb. 05.101887 zu Königsberg, Schwester im Heim seit 01.01.1913

4.2.3 Helene Anthes

Anthes, Helene, geb. 08.05.1897 zu Frankfurt/Main, Schwester im Heim seit 01.04.1920

4.2.4 Margarete Kottmayer

Kottmayer, Margarete, geb. 22.04.1885 zu Nied, Schwester im Heim seit 01.10.1913

4.2.5 Agnes Kalytta

Kalytta, Agnes, geb. 08.01.1890, geb. 08.01.1890 zu Zaborze/Schles., Schwester im Heim seit 25.11.1919

4.2.6 Lina Burchardt

Burchardt, Lina, geb. 30.07. 1880 zu Frankfurt /Main, im Heim seit 01.11.1919

Weitere Spuren dieser Frauen müssen noch erforscht werden, berücksichtigt werden sollten ihre Personalakten der Stadt Frankfurt am Main im Institut für Stadtgeschichte.

5. Vernetzungen

Weiterer Namen, die ich entdeckt habe, sind die von Betty Behrendt und ihrer Tochter Annemarie. Deren bisher bekannten Lebenswege deuten an, welche Vernetzungen es unter den Frankfurter Kinder- und Säuglingspflegerinnen und den unterschiedlichen Institutionen zur Ausbildung und Ausübung des Berufs im pflegerischen und sozialen Bereich gab.

5.1 Betty Behrendt (1908-?) und das Heim des Jüdischen Frauenbundes in Neu-Isenburg

Betty Behrendt, geboren am 6. Januar 1908 in Berlin, brachte 1927 ihre Tochter Annemarie in Frankfurt am Main zur Welt. „Vermutlich begab sie sich unmittelbar nach der Geburt gemeinsam mit ihrer Tochter in die Obhut des Heims ,Isenburg‘ und ließ sich dort zur Säuglingspflegerin ausbilden“ (Gedenkbuch Isenburg o. J.: Behrendt, Betty). Bis zum 30. Oktober 1936 arbeitete sie als Pflegerin im Heim. 1936 ging sie nach Frankfurt und arbeitete als Haushaltshilfe in der Aystettstraße 6, eine Villa die Frieda Philippsohn, geborene Rothschild, 1939 verkaufen musste (vgl.: Mahnkopp 2020: 32 und Philippson, David: Frieda Philippsohn war die Schwiegertochter von David Phillipsohn, der zu der Gruppe von 23 Holocaustopfern gehört, an die mit der Gedenkstätte der Henry und Emma Budge-Stiftung erinnert wird. 1939 floh sie ohne die Tochter nach Belgien und ging dort 1942 in den Untergrund, wo sie den Krieg überlebte (vgl.: Gedenkbuch Isenburg o. J.: Behrend. Betty).

Um mehr über die Ausbildung jüdischer Säuglingspflegerinnen zu erfahren, ob sie z. B. im Böttgerheim ausgebildet wurden, bleibt zu klären. Einen Hinweis gibt es in der Literatur über das Heim des Jüdischen Frauenbundes in Neu-Isenburg: „Diejenigen, die bei den Säuglingen und Kleinkindern beschäftigt werden, erhalten Kurse in den Grundlagen der Erziehungslehre. Bei Eignung kann eine Ausbildung in Frankfurt als Kinderpflegerin durchgeführt werden. Die meisten, die das Heim verlassen, verdienen ihren Lebensunterhalt als Hausangestellte. Die Heimkommission vermittelt entsprechende Stellen in zuverlässigen jüdischen Familien.“ (Heubach 1986: 39)

5.2 Kurse im Böttgerheim für Externe (Verein für jüdische Krankenpflegerinnen zu Frankfurt am Main)

In dem oben beschriebenen Prüfungsszenarium (Kapitel 3.3) nahmen acht selbst ausgebildete Schwesternschülerinnen des Böttgerheims teil, aber auch „drei Schwestern eines anderen Verbandes, die den Ausbildungskursus mitgemacht und einige Monate praktisch in der Anstalt gearbeitet hatten“ (ISG FFM – Magistratsakte V 568 / 61 Kinderheim 1909: 16). Im Jahresbericht des Kinderheims dokumentiert der Anstaltsarzt Dr. Beck, dass an den theoretischen und praktischen Kursen für die Kinderpflegerinnen auch Externe teilnahmen, so drei Schwestern des Vereins für jüdische Krankenpflegerinnen zu Frankfurt am Main und weitere Externe, die alle ihre Prüfungen im Kinderheim ablegen konnten. Weiter nahmen sechs interessierte junge Frauen an den theoretischen Kursen teil (vgl.: ISG FFM – Magistratsakte V 568 / 61, „Kinderheim“, Jahresbericht für das Verwaltungsjahr 1910: 3).

Die Schwestern des „Vereins für jüdische Krankenschwestern zu Frankfurt am Main“, arbeiteten im Jahr 1909 hauptsächlich noch im Hospital der Israelitischen Gemeinde in der Königswarterstr. und lebten seit 1902 im Neubau des Schwesternheims in der Königswarterstr. 20 (vgl.: Bönisch 2021).

5.3 Kurse im Böttgerheim für Externe (Seminaristinnen des Frauen-Seminars für soziale Berufsarbeit)

Unter der Leitung von Rosa Kempf hatte 1913 das Frauen-Seminar für soziale Berufsarbeit seine Arbeit aufgenommen, um „die Ausbildung, insbesondere weiblicher Personen in denjenigen Wissenschaften zu vermitteln, deren Kenntnis für die Betätigung in der Wohlfahrtspflege erforderlich ist“ (Eckhardt 2014: 25). Praktikantinnen des Seminars waren in der Säuglingspflegerinnenschule des Böttgerheims untergekommen: „Mit der Pflege waren 6 Kinderschwestern und 14 Schülerinnen, worunter 2 Seminaristinnen, betraut“ (ISG FFM – Magistratsakte V 568 / 61 „Kinderheim“, Jahresbericht für das Verwaltungsjahr 1913: 6).

Auch nach dem Werdegang der Personen aus dieser Gruppe und deren Vernetzung in den Institutionen wäre nachzuspüren.

5.4 Die Fritz-und-Auguste-Gans-Stiftung zugunsten erholungsbedürftiger Krankenpflegerinnen

Ein letzter Hinweis in diesem Artikel auf Institutionen, die für die jüdischen Kinder- und Säuglingspflegerinnen relevant waren, ist der auf die Fritz-und-Auguste-Gans-Stiftung zugunsten erholungsbedürftiger Krankenpflegerinnen, die 1909 errichtet wurde und 1939 aufgelöst wurde, das Restvermögen ging zu Hälften an das Hospital zum Heiligen Geist und an den Verein jüdischer Krankenpflegerinnen (vgl. Stiftungen jüdischer Bürger-nach 1933).

6 Quellen

6.1 Archivalien

ISG FFM – Institut für Stadtgeschichte Fankfurt am Main

Kartensammlung Hochbauamt S8-HBA, 657

Magistratsakten R / 23 Bd. 2 – Wilhelm- und Auguste-Victoria-Stiftung-für Säuglingsfürsorge

  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: VIII. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1909, Frankfurt 1913

Magistratsakten R / 23 Bd. 3 – Wilhelm und Auguste Victoria-Stiftung-für Säuglingsfürsorge

Magistratsakte V / 568 Kinderheim

  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: I. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1902, Frankfurt 1903
  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: II. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1903, Frankfurt 1904 [nicht auffindbar EB]
  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: III. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1904, Frankfurt 1905
  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: IV. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1905, Frankfurt 1906
  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: V. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1906, Frankfurt 1907
  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: VI. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1907, Frankfurt 1908
  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: VII. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1908, Frankfurt 1909
  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: IX. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1910, Frankfurt 1911
  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: X. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1911, Frankfurt 1912
  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: XI. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1912, Frankfurt 1913
  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: XII. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1913, Frankfurt 1914
  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: XIV. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1915, Frankfurt 1916
  • „Kinderheim“ Eingetragener Verein: 15. Jahresbericht für Verwaltungsjahr 1916, Frankfurt 1917
  • Kinderheim e. V. 1909: Kinderheim Frankfurt am Main
  • Kinderheim e. V. 1913: Kinderheim Frankfurt am Main, Sonderdruck aus: Heim-, Heil- und Erholungsanstalten für Kinder in Deutschland in Wort und Bild, Teil: Bd. 1. Carl Marhold Verlagsbuchhandlung in Halle a. S.

Nulldatei, ISG FFM Best. A.12.02

Personalakte, ISG FFM Best. A.11.02

Stiftungsabteilung 250 Verein Kinderheim Böttgerstraße 22

6.2 Literatur

Adressbücher 1904: Neues Adreßbuch [sic] für Frankfurt am Main und Umgebung. 1904. Unter Benutzung amtlicher Quellen, Frankfurt am Main

Aerztlicher Verein 1898: Jahresbericht über die Verwaltung des Medicinalwesesn die Kranken-Anstalten und die öffentlichen Gesundheitsverhältnisse der Stadt Frankfurt a. M. XLI. Jahrgang 1897, Frankfurt a. M.

Blessing, Bettina 2013: Kleine Patienten und ihre Pflege. Der Beginn der professionellen Säuglingskrankenpflege in Dresden. In: Geschichte der Pflege, 2. Jg., 1/2013: 25-34

Bönisch, Edgar 2021: Die Schwesternschülerinnen des Frankfurter Vereins, 1903-1913

Bönisch, Edgar 2022: Entwicklung einer professionellen Kinder- und Säuglingspflege, Frankfurt am Main

Bönisch, Edgar 2022/2023: Die überkonfessionelle Kinderklinik mit Säuglingsheim in der Böttgerstraße (Böttgerheim), eine Stiftung der Familie Gans, Frankfurt am Main

Eckhardt, Hanna/Eckhardt, Dieter 2014: Das „Frauenseminar für soziale Berufsarbeit“. Die „Wohlfahrtsschule für Hessen-Nassau und Hessen“ 1913-1933, in: Der Fachbereich Soziale Arbeit und Gesundheit der Fachhochschule Frankfurt am Main: „Warum nur Frauen?“ 100 Jahre Ausbildung für soziale Berufe, Frankfurt am Main

Gedenkbuch Isenburg o. J.: Gedenkbuch für das Heim des Jüdischen Frauenbundes in Neu-Isenburg (1907-1942)

Gellrich, Dorothea 2012: Die Entstehung neuer Frauenberufe in der Säuglingsfürsorge 1898-1930. Zum Beruf der Säuglingspflegerin und Säuglingsfürsorgerin, Saarbrücken

Hildemann, Klaus D. / Kaminsky, Uwe / Magen, Ferdinand 1994: Pastoralgehilfenanstalt – Diakonenanstalt – Theodor Fliedner Werk. 150 Jahre Diakoniegeschichte, Köln

Kaisl. Königl. Militär-Schematismus 1878: Kais. Königl. Militär-Schematismus für 1879, Wien

Mahnkopp, Volker 2020: Dokumentation zu vom NS-Staat verfolgten Personen im Frankfurter Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge e. V. Hans-Thoma-Straße 24, Frankfurt am Main

Peiper, Albrecht 1965 [1951:] Chronik der Kinderheilkunde, 4. erw. Auflage, Leipzig

Schlossmann, Arthur 1906: Über die Fürsorge für kranke Säuglinge unter besonderer
Berücksichtigung des neuen Dresdner Säuglingsheimes. In: Arbeiten aus dem Dresdner Säuglingsheim. Dresden Säuglingsheim 3: 1-94

Stiftungen jüdischer Bürger-nach 1933: Stiftungen jüdischer Bürger Frankfurts für die Wohlfahrtspflege – Übersicht und Geschichte nach 1933

Thomann-Honscha, Cornelia 1988: Die Entstehung der Säuglingsfürsorge in Frankfurt am Main bis zum Jahre 1914, Diss. med. Univ. Frankfurt a. M., Manuskript, Frankfurt am Main