Jüdische Pflege- geschichte

Jewish Nursing History

Biographien und Institutionen in Frankfurt am Main

Ein Beitrag aus Altenpflege und Altenhilfe
Verweise hervorheben

Die Familie May und ihre Stiftungen

Biographisches über Joseph und Hannchen May und ihre Kinder Julius, Arthur und Rege

Fotografie: Straßenschild in Rödelheim zur Erinnerung an Joseph und Hannchen May.
Straßenschild in Rödelheim zur Erinnerung an Joseph und Hannchen May
© Edgar Bönisch

Im Frankfurter Stadtteil Rödelheim befindet sich die „Josef-May-Straße“. Ein Zusatztext erklärt: „Eheleute May – Stifter des ehem. Spitals in Rödelheim 1847“. An dieses Spital erinnern sich noch heute manche Rödelheimerinnen und Rödelheimer. Es stand bis 1983 gegenüber der May-Straße, wo heute das Sozial- und Rehazentrum residiert. Nach ersten Forschungen im Institut für Stadtgeschichte musste ich das Zusatzschild korrigieren. Die Eheleute May waren nicht die Stifter, sondern zu ihren Ehren wurde das Spital im Jahr 1874, nicht 1847, von ihren Kindern gestiftet. Im ersten Teil dieses Artikels stelle ich die Familie May vor, die Eheleute Joseph Hirsch und Hannchen May und drei ihrer fünf Kinder Julius, Arthur und Recha, die als Stifterin und Stifter tätig wurden. Im zweiten Teil gehe ich auf die verschiedenen Stiftungen der Familienmitglieder ein.

Die Familie May

Die Familie May lebte zunächst in Rödelheim, das seit 1806 zum Großherzogtum Hessen-Darmstadt gehörte. Ab 1866 wurde Rödelheim preußisch und 1910 nach Frankfurt am Main eingemeindet. Der Anteil der jüdischen Bevölkerung von Rödelheim betrug um 1814 knapp 30% (342 Personen). Für 1866 sind 376 jüdische Personen in Rödelheim dokumentiert, die zu diesem Zeitpunkt 13,1 % der Bevölkerung ausmachten.

Dokument: Civilstand der Stadt Frankfurt am Main für die Eheleute May, 1872.
Civilstand der Stadt Frankfurt am Main für die Eheleute May, 1872
© Institut für Stadtgeschichte, Frankfurt am Main (Nachlassakten 420)

Joseph Hirsch May war um 1797 geboren worden, seine Frau Hannchen (Johannette) May, geborene Mayer, im Mai 1809 (vgl. ISG Ffm: Nachlassakten 420, Civilstand). Im Jahr 1825 beantragte der Schutzjude Joseph Hirsch May die Staatsbürgerschaft bei der Großherzoglichen Hessischen Regierung der Provinz Oberhessen mit dem Ziel, selbstständig Handel treiben zu dürfen. Dafür musste er ein Vermögen von 4.000 Gulden (Inferendum) nachweisen, wozu er das Guthaben seiner Verlobten mit einbeziehen konnte. Im Gesetz hieß es: „Da von höchsten Orten die Bestimmung erfolgt ist, daß bei den 4000 fl., welche ein Schutzjude, der Staatsbürger werden – und sich vom Handel ernähren will, nachweisen muß, auch das Vermögen seiner allenfallsigen Braut mit in Aufrechnung in Beziehung auf das Inferendum gebracht werden kann“ (HStAD Best. E 3 A Nr. 26/31).
Am 22. Januar 1826 heirateten der Handelsmann Joseph Hirsch May und Hannchen Mayer. Im selben Jahr wurde ihr erstes Kind geboren, der Sohn Israel (später Julius). 1828 folgte Aaron (später Arthur). 1831 die erste Tochter Röschen (Rosa), gefolgt von Rege (Rega/Recha) im Jahr 1835 und Jenny, geboren 1843.
Im Jahr 1856 zog die Familie von Rödelheim nach Frankfurt um (vgl. ISG Ffm: Nachlassakten 420). Joseph Hirsch May starb am 25. Februar 1865, seine Frau Hannchen am 28. August 1872 (vgl. ISG Ffm: Stiftungsabteilung 310, Blatt 47).

Dokument: Supp. des Schutzjuden Joseph Hirsch May zu Rödelheim, um Ertheilung des Staats- und Ortsbürgerrechts.
Supp. des Schutzjuden Joseph Hirsch May zu Rödelheim, um Ertheilung des Staats- und Ortsbürgerrechts.
© Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (E 3 A Nr. 26/31)

Aus dem Testament von Julius (Israel) May (vgl. ISG Ffm: Magistratsakten V 465; ISG Ffm: Stiftungsabteilung 310, Blatt 47) erfährt man, dass er am 11. November 1826 in Rödelheim geboren wurde. Eine Besonderheit von Julius May ist, dass er am 2. November 1859 die Staatsbürgerschaft von California in den Vereinigte Staaten erhielt. Seine Auswanderung nach Amerika wird an anderem Ort zwar für das Jahr 1866 angegeben (vgl. HStAD Best. R 21 B Nr. Nachweis 1866), doch lässt die Tatsache, dass er 1864 in Belgien heiratete, das Jahr 1859 für seinen Amerikaaufenthalt wahrscheinlich erscheinen. 1865 ließ Israel May seinen Namen in Julius May ändern (vgl. HStAD Best. G 15 Friedberg Nr. I 61).
Die Zeit von Julius May in den Vereinigten Staaten lässt sich nicht rekonstruieren, doch auf Grund des folgenden Textes lassen sich Vermutungen anstellen.
Nachdem im 18. Jahrhundert nur wenige Juden aus Mitteleuropa nach Amerika gegangen waren, stieg die Zahl der jüdischen Einwohner in den Vereinigten Staaten zwischen 1840 und 1880 von ca. 15.000 auf ca. 250.000 (vgl. Brunner 2009: 155). „Ein großer Teil davon stammte aus Dörfern und Kleinstädten in Schwaben, Bayern, Hessen, Baden und Westfalen“ (Brunner 2009: 155). In Deutschland litten die Juden unter Diskriminierung, die Matrikelgesetze richteten sich gegen die freie Berufs- und Wohnortwahl. Sowohl wirtschaftliche als auch politische und gesellschaftliche Diskriminierung weckten den Wunsch nach Auswanderung. Viele der auswandernden Juden waren jung, unverheiratet und arm. Oft war es der erstgeborene Sohn einer Familie, der auf die Reise geschickt wurde. Auch waren es oft junge jüdische Frauen, die auswanderten, da die Anzahl der jüdischen Eheschließungen behördlich begrenzt wurde. Neben der Ansiedlung in New York oder Chicago war es auch in den „Südstaaten und im pazifischen Westen“, wo sich viele Juden niederließen (vgl. Brunner 2009: 156). Julius May kam zwar aus einer reichen Familie, doch war er Erstgeborener. Ob es nun der Goldrausch in der Mitte des 19. Jahrhunderts war, der ihn nach Kalifornien lockte, oder die ersten jüdischen Gemeinden, die in dieser Zeit im Westen entstanden, etwa 1849 in San Francisco, wissen wir nicht.


Am 2. November 1864 heiratete Julius May in Belgien Fanny Angela Oppenheim (1841-1918), die Tochter von Joseph Oppenheim. Gemeinsam hatten sie die Kinder Rose Eugenie, Joseph Henry, Adolphe Maurice und Paul Hermann (vgl. Magistratsakten V 465).
Über das Leben Julius Mays und seiner Familie in Belgien ist wenig bekannt. Zu seiner Situation und der von Frankfurter Juden in Belgien im 19. Jahrhundert findet sich folgendes in der Literatur: „Migranten aus Frankfurt am Main gehörten zu den ersten dauerhaften im Belgien des späten 18. Jahrhunderts. Familienpionier Adolphe Oppenheim ließ sich 1807/1808 in Brüssel nieder, Bruder Joseph [der Schwiegervater von Julius May], andere Geschwister und nahe Verwandte folgten ab 1814“ (Kasper-Holtkotte 2003: 165). Ein Hauptgrund für die Migration von Frankfurt nach Belgien war die Ablehnung der Juden durch die Frankfurter Bevölkerung und die Aussichtslosigkeit der Veränderung der rechtlichen Lage. So heißt es in einer Klageschrift des Israeliten Singer, dass: „der Haß gegen die Juden hier in Frankfurt (…) ungemein heftig“ sei und alle Gesellschaftsschichten erfasse (Singer). Ein antisemitischer Höhepunkt war Ende 1807 mit dem Erlass der „Neuen Stättigkeit“ erreicht: Darin wurde die weitgehende Rechtlosigkeit der Juden verfestigt, einschließlich der Vorenthaltung des Bürgerrechts (vgl. Kasper-Holtkotte 2003: 219).
Gestorben ist Julius May 1890 in Ixelles bei Brüssel. Zu Verwaltern seines amerikanischen Vermögens bestimmte er seinen „Neffen und künftigen Schwiegersohn“ (Magistratsakten V 465) Dr. Leo Errera, seine Ehefrau Fanny Angela und deren Bruder Paul Moise Oppenheim.

Der zweitälteste Sohn von Joseph und Hannchen May und Bruder von Julius war Arthur (Aaron) May (8. September 1828 – 30. Mai 1885). Er heiratete am 14. Februar 1855 Pauline Fuld (26. Juli 1833 – 14. April 1870) (vgl. ISG Ffm: Stiftungsabteilung 310, Blatt 47). Die gemeinsamen Kinder waren Julie Mathilde, Victor, Rosa, und Joseph Arthur.
Nach dem Vorbild seiner Eltern gelang es Arthur May und seiner Verlobten Pauline Fuld sowohl die Bürgerrechte als auch die Handelsrechte in Frankfurt zu erhalten. Beide wiesen dafür ein Vermögen von 20.000 Gulden nach (vgl. ISG Ffm: Senatssupplikation 631/14). Am 6. November 1854 wurde Arthur May eine Quittung darüber ausgestellt, dass er insgesamt 918 Gulden und 11 Kreutzer an „Bürger- oder Anzugs-Geld“ plus gesetzliche Abgabe bezahlt hat.
Der Umzug von Rödelheim nach Frankfurt lässt sich auch im Adressbuch der Stadt Frankfurt von 1855 nachweisen. Dort wird der Handelsmann Aron [sic] May unter der privaten und geschäftlichen Adresse in der Friedberger Anlage Nr. 1 gelistet (vgl. Staats- und Adresshandbuch der freien Stadt Frankfurt 1855).

Fotografie: Friedberger Anglage 1 (Mitte, Ostendsynagoge im Hintergrund), Wohnhaus von Arthur May und Rege Seligstein.
Friedberger Anglage 1 (Mitte, Ostendsynagoge im Hintergrund), Wohnhaus von Arthur May und Rege Seligstein
© Institut für Stadtgeschichte, Frankfurt am Main

Noch vor seinem Bruder beantragte Aaron May 1864 eine Namensänderung in Arthur May (vgl. ISG Ffm: Senatssuplikation 631/14).
Anhand des Adressbuches von Frankfurt lässt sich nachvollziehen, dass 1865 auch Arthurs Vater, Joseph Hirsch May, als Prokurist des Geschäfts in der Friedberger Anlage Nr. 1 eingetragen wurde. Vermutlich wohnte unter derselben Adresse auch Arthurs Schwester Rege Seligstein im 2. Stock, die sich auch an der Finanzierung der Joseph und Hannchen May’schen Stiftung beteiligt hatte. Reges Mann, Samuel, wurde ab 1868 als Mitinhaber einer scheinbar angekauften Filiale in der Vilbeler Str. 26 geführt.
Von den Waren, mit denen die Familie May in ihrem Commissions- und Speditionsgeschäft handelte, bekommt man eine genauere Vorstellung, wenn man die Beschwerde, die Aaron May 1860 gegen das Rechneiamt führte, näher betrachtet. In der Beschwerde ging es um Hafer, den Arthur May auf Rechnung des Kriegsministeriums weiterverkauft hatte, er beantragte die Rückvergütung von Accife (Verbrauchssteuer) auf Hafer durch das Rechneiamt, allerdings erfolglos (vgl. ISG Ffm: Senatssuplikation 631/14).
Arthur und Pauline May sind beide in Frankfurt verstorben: Arthur am 30. Mai 1885 und Pauline am 14. April 1870 (vgl. ISG Ffm: Stiftungsabteilung 310, Blatt 47).
Über das Leben der Töchter des Ehepaars Joseph Hirsch May und Hannchen May, Röschen, Rege und Jenny, ist noch wenig bekannt.
Nun zu den Stiftungen, die von den Mitgliedern der Familie May ins Leben gerufen wurden.

Die Josef und Hannchen May’sche Stiftung für Kranke und Hülfsbedürftige

Fotografie: Namensschild des Joseph und Hannchen May'schen Spitals in Rödelheim.
Namensschild des Joseph und Hannchen May’schen Spitals in Rödelheim
© Edgar Bönisch

Auf diese Stiftung bezieht sich das oben genannte Straßenschild. Das erste Rödelheimer Armen- und Siechenhaus wurde von den Söhnen von Josef und Hannchen May, Julius und Arthur, zu Ehren ihrer Eltern gegründet. Sie schenkten der Stadt Rödelheim „ohne Anteile öffentlicher Gelder […] das damals so genannte Kleine Krankenhaus“ (Schembs 2007: 18). Die Tochter Recha mit Ehemann Samuel Seligstein sorgten für einen Teil des Unterhalts des Hauses. 1874 wurde es eingeweiht.
Ein Namensschild, das vermutlich das alte Spital zierte, existiert noch im Garten des Sozial- und Rehazentrums West, dem Nachfolgehaus. Auf zwei ausführliche Beiträge über die Stiftung und über das Gebäude und seine Bewohner sei hier verwiesen.

Stiftungen von Julius May (1826-1890)

Julius May, der älteste Sohn des Ehepaares Josef und Hannchen May, bestimmte in seinem Testament vom 4. Juni 1885, dass seine Erben „ungefähr 35000 Mark als Julius May’sche Stiftung“ (ISG Ffm: Magistratsakten V 465, Anlage X) anlegen sollten. Ziel der daraus entstandenen unselbstständigen Stiftung unter der Verwaltung des Philanthropins, einer der Schulen der israelitischen Gemeinde, war die Verbesserung und Erweiterung des Unterrichts, der Lokalitäten und der Einrichtungen des Philanthropins und die Gewährung von Stipendien an befähigte und bedürftige israelitische Kinder (vgl. Schiebler 1988: 28). Als 1940 die Gelder der Stiftung an das Philanthropin ausblieben, fragte der Vorstand des Philanthropins bei der Stadtverwaltung deswegen an, und es erfolgten Nachforschungen, bei denen auch die Gestapo eingriff. Ergebnis der Untersuchungen war, dass das Stiftungsvermögen zuletzt 8.744,90 RM betragen hatte, hinterlegt beim Bankhaus J. Dreyfuss. Als die Dreyfuss-Bank „arisiert“ und liquidiert wurde, flossen Gelder an verschiedene Banken, wodurch der Verbleib des Einzelbetrags nicht mehr nachvollziehbar war. Dies wurde als Grund für das Ausbleiben der Zahlungen an das Philanthropin angegeben (vgl. ISG Ffm: Magistratsakte V 465, Stiftungsabteilung 312).
Dem Testament entsprechend wurden zwei weitere Stiftungen eingerichtet (vgl. Schiebler 1988: 28).
1) Mit 12.000 Mark sollten christliche oder konfessionslose Rödelheimer Arme unterstützt werden. Durch die Inflation war bis 1929 der vom Rechneiamt der Stadt Frankfurt am Main verwaltete Stiftungsbetrag auf 1.518 RM zusammengeschmolzen und wurde in den Armenfürsorgefonds der Stadt Frankfurt eingegliedert.
2) 12.000 Mark stiftete Julius May an die Joseph und Hannchen May’sche Stiftung zur Verteilung an arme Israeliten.
In einem Schreiben vom März 1941 an das Hauptverwaltungsamt der Stadt Frankfurt am Main versuchte die Stiftungsabteilung des Rechtsamts, den jeweiligen Status der unterschiedlichen May’schen Stiftungen zu klären. Davon ausgehend, dass „die verschiedenen May’schen Stiftungen […] in den Akten nicht immer gleichmässig bezeichnet [worden waren], sodass hier eine nicht geringe Unübersichtlichkeit entstanden ist“ (ISG Ffm: Stiftungsabteilung 312), kam man zu dem Ergebnis, dass die Joseph und Hannchen May’sche Stiftung rechtlich gesehen eine Schenkung sei. Die 12.000 Mark von Julius May an die Joseph und Hannchen May’sche Stiftung zur Verteilung an arme Israeliten (siehe oben Punkt 2) verstand das Rechtsamt ebenfalls nicht als Stiftung, sondern als Schenkung an die Gemeinde Rödelheim aus dem Jahr 1891. Unabhängig davon was juristisch korrekt ist, war es so auf jeden Fall einfacher die Stiftungsgelder zu „arisieren“.

Stiftungen von Arthur May (1828-1885)

Gemäß seinem Testament brachte Arthur May 1885 in die „Arthur May’sche Stiftung zur Unterstützung Armer“ ein Kapital von 60.000 Mark ein (vgl. ISG Ffm: Stiftungsabteilung 310, Magistratsakten V 456/1). Unabhängig von der Religionszugehörigkeit sollten Beträge an Personen, die „keine Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhielten“ (Schiebler 1988: 114) gezahlt werden. Im Institut für Stadtgeschichte in Frankfurt am Main findet man die meist formlosen Anträge und entsprechende Belege. Zu Anfang handelte es sich meist um Unterstützungen von fünf oder zehn Mark, später auch von 20, 30 oder 100 Mark (vgl. ISG Ffm: Magistratsakten V 456/2).

Dokument: Ein Antrag auf Unterstüzung durch die "Arthur May'sche Stiftung zur Unterstütztung verschämter Armer" mit Empfangsbestätigung.
Ein Antrag auf Unterstüzung durch die „Arthur May’sche Stiftung zur Unterstütztung verschämter Armer“ mit Empfangsbestätigung.
© Institut für Stadtgeschichte, Frankfurt am Main

Der Vorstand der Arthur May’schen Stiftung bestand zuletzt aus dem Fabrikbesitzer Julius Bloch, dem Sanitätsrat Dr. Albert Ettlinger, dem Bürgermeister Dr. Eduard Gräf und den Stadträten Heil und Weidner (vgl. ISG Ffm: Stiftungsabteilung 310, Blatt 3). Vermutlich handelt es sich bei den letztgenannten um die Stadträte Gerhard Heil und Wilhelm Weidner. In einer Verfügung vom 3. Januar 1939 wurde die Arthur May’sche Stiftung durch den Regierungspräsidenten in Wiesbaden aufgelöst. Das Stiftungsvermögen von 22.000 RM sollte an die Allgemeine Fürsorge-Stiftung überwiesen werden (vgl. ISG Ffm: Stiftungsabteilung 310, Blatt 87). In der Begründung heißt es: „Zur Verwaltung der Stiftung war in der vom Magistrat am 8. Januar 1886 festgesetzten Urkunde ein Vorstand von fünf Personen eingesetzt, von denen zwei jüdischer Konfession sein sollten. Wie durch Ermittlungen bei dem Einwohnernachweis festgestellt worden ist, halten sich die beiden zuletzt in den Stiftungsvorstand entsandten jüdischen Mitglieder im Ausland auf. San. Rat. Dr. Albert Ettlinger ist am 22. September 1938 nach Holland ausgewandert. Fabrikdirektor Julius Bloch ist zwar hier noch gemeldet, hält sich aber mit unbekanntem Aufenthalt im Ausland auf. Die drei andren [sic] Mitglieder des Stiftungsvorstands haben den anliegenden Beschluss gefasst. Nach den vom Magistrat erlassenen Bestimmungen über die Verwaltung der Stiftung ist zur Beschlussfähigkeit die Anwesenheit von drei Mitgliedern erforderlich, sodass ein giltiger [sic] Beschluss des Vorstands vorliegt“ (ebd. Blatt 85).
Weitere 10.000 Mark stiftete Arthur May, gemäß seinem Testament, an die Joseph und Hannchen May’sche Stiftung zur Verteilung von Fleisch und Opferbrot an arme Rödelheimer Juden. Dieser Betrag wurde auch als Schenkung zur Osterspeisung armer Israeliten im Mai 1886 bezeichnet (vgl. ISG Ffm: Stiftungsabteilung 312).

Mit ihren Stiftungen reiht sich die Familie May in die lange Reihe von Stifterinnen und Stiftern in Frankfurt am Main ein, ganz dem jüdischen Gebot der Gerechtigkeit und Wohltätigkeit (Zedaka) verpflichtet.

Edgar Bönisch, 2014

Ungedruckte Quellen
ISG Ffm: Institut für Stadtgeschichte Frankfurt am Main:

Stiftungsabteilung 310. Arthur MAYsche Stiftung von 1884/86. Für
verschämte Arme. 1885-1886, 1930-1939

Stiftungsabteilung 312. Julius MAYsche Stiftung von 1885. Zur Förderung
des Unterrichts am Philanthropin. 1885, 1920-1943

Magistratsakten V 456/1 Arthur May’sche Stiftung 1885-1930 V. 12 No. 64

Magistratsakten V 456/2 Arthur May’sche Stiftung ad. V. 12 No. 64

Magistratsakten V 465 Julius-Maysche Stiftung, 1890

Nachlassakten 420 May, Hannchen geb. Mayer. Witwe des Handelsmanns
Joseph Hirsch May aus Rödelheim, 1872

Senatssuplikationen 631/14

Internetquellen
HStAD: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (Aufruf 18.03.2013):

HStAD Best. E 3 A Nr. 26/31: Gesetzgebung Hessen-Darmstadt.
http://www.hadis.hessen.de/scripts/HADIS.DLL/home?SID=C124-361E829-C2ADC&PID=399A

HStAD Best. R 21 B Nr. Nachweis 1866 Auswandererkartei Walter Möller.
http://www.hadis.hessen.de/scripts/HADIS.DLL/home?SID=B286-30D205A-C1DD0&PID=E154

HStAD Best. G 15 Friedberg Nr. I 61 Kreisamt Friedberg
http://www.hadis.hessen.de/scripts/HADIS.DLL/ home?SID=B286-30D205A-C1DD0&PID=51C2

Geni http://www.geni.com/people/Julius-May/6000000018619127741 (Aufruf 14.03.2013)

Literatur

Brunner, Bernd 2009: Nach Amerika. Die Geschichte der deutschen Auswanderung. München

Kasper-Holtkotte, Cilli 2003: Im Westen Neues. Migration und ihre Folgen. Deutsche Juden als Pioniere jüdischen Lebens in Belgien, 18./19. Jahrhundert. Leiden, Boston

Singer: Klageschrift des Israeliten Singer zu Paris, hier erlittener Unbillden btr. (StA Ffm Ugb D56 Judenschaft Nr. 6, zitiert nach Kasper-Holtkotte 2003: 219

Schembs, Hans-Otto 2007: Jüdische Mäzene und Stifter in Frankfurt am Main. Frankfurt am Main

Schiebler, Gerhard 1988: Jüdische Stiftungen in Frankfurt am Main. Stiftungen, Schenkungen, Organisationen und Vereine mit Kurzbiographien jüdischer Bürger. Frankfurt a. M.

Staats- und Adress-Handbuch der freien Stadt Frankfurt 117. Jahrg. 1855. Frankfurt a. M.