Jüdische Pflege- geschichte

Jewish Nursing History

Biographien und Institutionen in Frankfurt am Main

Ein Beitrag aus Krankenpflege
Verweise hervorheben

Das Hospital der Georgine Sara von Rothschild’schen Stiftung (1870 – 1941) Teil 1: eine Klinik unter orthodox-jüdischer Leitung

Es ist unser Wille, dass diese Anstalt für ewige Zeiten streng nach den religiösen Vorschriften des orthodoxen Judentums gehandhabt werden soll.“

(Fundamental-Satzung des Rothschild’schen Hospitals, zit. n. RothHospStatut 1878: 7)

Entstehungsgeschichte im Kontext der Israelitischen Religionsgesellschaft (Kehilat Jeschurun) zu Frankfurt am Main

Auf einem der luftigsten und freundlichsten Punkte der Stadt, auf dem Röderberge, sind die jüdischen Spitäler

(Krohn 2000)

Fotografie: Rothschild'sches Hospital, Röderbergweg 97, Frontansicht.
Rothschild’sches Hospital, Röderbergweg 97, Frontansicht
Aus: Hofacker, Karl 1932: Die Anstalten des Verbandes Frankfurter Krankenanstalten. Düsseldorf, S. 34

Das Hospital der Georgine Sara von Rothschild’schen Stiftung (im Folgenden: Rothschild’sches Hospital) gehörte zum Medizin- und Pflegenetzwerk der neo-orthodoxen Israelitischen Religionsgesellschaft: Das Rothschild’sche Hospital (Röderbergweg 93/97, heute Waldschmidtstraße 129-131) und das Mathilde von Rothschild’sche Kinderhospital (Röderbergweg 109, heute Habsburgerallee 112) standen nah beieinander, das Gumpertz’sche Siechenhaus (Röderbergweg 62-64, heute Nr. 82) lag schräg gegenüber. Eine weitere neo-orthodox geführte Klinik, das Krankenhaus der Israelitischen Krankenkassen, befand sich in der Rechneigrabenstraße 18-20. In der Frankfurter jüdischen Sozial- und Pflegegeschichte nimmt die Israelitische Religionsgesellschaft (im Folgenden: IRG) somit eine bedeutende Rolle ein.

Die Israelitische Religionsgesellschaft (IRG)
Neun Jahrzehnte lang wirkten in Frankfurt am Main zwei jüdische Gemeinden, bis sie durch nationalsozialistischen Zwang wiedervereinigt und dann beide vernichtet wurden. Die konservativ-jüdische Austrittsgemeinde ‚Israelitische Religionsgesellschaft‘ (Kehilat Jeschurun = Gemeinde Israels; vgl. Heuberger/Krohn 1988, Hopp 1996, Morgenstern 1995, 2000 u. 2010) gründeten 1850 alteingesessene Frankfurter jüdische Familien: Sie sahen das traditionelle Judentum durch die größere, mehrheitlich liberale und reformorientierte Israelitische Gemeinde gefährdet. Trotz ihres lange Zeit nur privatrechtlichen Status stellte die IRG mit Dr. Samson Raphael Hirsch (1808-1888) bereits 1851 einen eigenen, zudem prominenten Rabbiner, in der jüdischen Welt bekannt als Begründer der deutsch-jüdischen Neo-Orthodoxie des 19. Jahrhunderts. Seit 1854 zeichnete Rabbiner Dr. Hirsch für Jeschurun (vgl. Hirsch (Hg.) 1854ff.), dem Presseorgan des neo-orthodoxen Judentums, verantwortlich; es ging 1889, ein Jahr nach seinem Tod, in der Zeitschrift Der Israelit auf.

Von jeher hat das Judentum als eine transformative und diskursive Religion neue gesellschaftliche Entwicklungen reflektiert und adaptiert. So bewegte sich Rabbiner Dr. Hirsch ganz in der jüdischen Tradition, als er sie für moderne Bildung und bürgerliche Kultur öffnete. Dabei ging es keineswegs darum, sich an die nichtjüdisch-christliche Umwelt zu ‚assimilieren‘, was aus der Sicht des orthodoxen Judentums einer Selbstauflösung gleichkam, sondern „die Einflüsse der Umwelt im Dienste der Thora zu integrieren“ (Heuberger/Krohn 1988: 75). Im Zuge des preußischen Austrittsgesetzes von 1876 konnten Juden die israelitische ‚Hauptgemeinde‘ ihres Wohnorts ohne Verlust ihrer Rechtszugehörigkeit zum Judentum verlassen (vgl. Morgenstern 2000: 45). Gleichwohl folgte Rabbiner Dr. Hirschs Aufruf an seine orthodoxen Mitstreiter, der Israelitischen Gemeinde Frankfurt den Rücken zu kehren und sich der IRG anzuschließen, nur eine Minderheit: Die Mehrzahl der Orthodoxen blieb, nun als ‚Konservative‘ oder ‚Gemeindeorthodoxie‘ bezeichnet, in der liberalen jüdischen Gemeinde, nicht zuletzt, um eine Spaltung, auch innerhalb der Familiennetzwerke, zu vermeiden. Obgleich es Doppelmitgliedschaften in der Israelitischen Gemeinde und der IRG gab, war das Band zwischen ‚Gemeindeorthodoxie‘ und der ‚unabhängigen‘ Orthodoxie um Rabbiner Dr. Hirsch gerissen.

Fotografie: Wilhelm Carl von Rothschild, 1884.
Wilhelm Carl von Rothschild, 1884
© Courtesy of the Leo Baeck Institute: Paul Arnsberg Collection AR 7206

Die Stifterfamilie von Rothschild und die IRG
Dass Frankfurter Bankiers wie Wilhelm von Rothschild die Gründung der IRG forcierten, lag zum Teil in ökonomischem und politischem Frühantisemitismus (vgl. u.a. Preißler 1989; Schlotzhauer 1989) begründet: Das Stereotyp des ‚jüdischen Kapitalisten‘ durchdrang trotz ihres gleichzeitigen Rufs nach politischer ‚Judenemanzipation‘ selbst Freiheitsbewegungen wie die bürgerliche Revolution von 1848/49. Frankfurts jüdische Bevölkerung war tief gespalten: Dr. Leopold Stein (1810-1882), Rabbiner der reformorientierten Israelitischen Gemeinde, hatte „mehrmals öffentlich die revolutionären Ereignisse freudig begrüßt. Die zahlreichen in Frankfurt ansässigen jüdischen Bankiersfamilien galten dagegen als politisch konservativ und hatten während der Revolution ständig zunehmende Angriffe gegen das jüdische Finanzwesen und jüdische Finanziers hinnehmen müssen. So waren viele von ihnen nun durchaus bereit, der Israelitischen Gemeinde ihre Unterstützung zu entziehen und diese der neugegründeten IRG zugutekommen zu lassen, auch wenn sie selbst in der Mehrzahl nicht orthodox waren“ (Heuberger/Krohn 1988: 74).

Die innerjüdischen Kontroversen machten auch vor der Bankiers- und Stifterfamilie von Rothschild nicht Halt: Mayer Carl von Rothschild und seine Frau Louise von Rothschild waren liberal gesinnt, sein jüngerer Bruder Wilhelm Carl von Rothschild und dessen Gattin Hannah Mathilde von Rothschild – Begründer und Begründerin des Rothschild’schen Hospitals – bekannten sich zur IRG. Dennoch blieb Wilhelm von Rothschild Mitglied der Israelitischen Gemeinde. Er war „fromm und gesetzestreu, aber er lehnte es ab, aus der Gesamtgemeinde auszutreten und Mitglied der orthodoxen Israelitischen Religionsgesellschaft zu werden. Dies führte zur Weigerung deren [sic] Rabbiners Samson Raphael Hirsch, die religiöse Trauung von Wilhelm Carl von Rothschilds Tochter Minka mit Maximilian Goldschmidt vorzunehmen. Wilhelm Carl von Rothschild war dennoch ein Anhänger des Rabbiners und wurde Geldgeber der Israelitischen Religionsgesellschaft für deren Institutionen. Er gab 350.000 Mark zum Bau der Realschule der Israelitischen Religionsgesellschaft und finanzierte den Synagogenneubau in der Schützenstraße“ (Schembs 2007: 127).

Fotografie: Hannah Mathilde von Rothschild (Bildausschnitt), undatiert.
Hannah Mathilde von Rothschild (Bildausschnitt), undatiert
© Courtesy of the Leo Baeck Institute: Paul Arnsberg Collection AR 7206

Wilhelm und Mathilde von Rothschild gehörten zum ‚linken‘ Flügel der IRG: Nach dem Tod (1888) von Rabbiner Dr. Samson Raphael Hirsch unterstützten sie die Nachfolge seines ältesten Sohnes Dr. Mendel Hirsch (Direktor der IRG-Realschule), obwohl seine Tochter Dr. Rahel Hirsch (die erste Medizinprofessorin Preußens) die orthodox-jüdische Lebensführung verlassen hatte. Dies nahmen Mendel Hirschs Gegner vom ‚rechten‘ IRG-Flügel, der sich besonders sittenstreng gab, wiederum zum Anlass, Dr. Salomon Breuer, einen Schwiegersohn Samson Raphael Hirschs, als Rabbiner durchzusetzen. Die trotz aller Differenzen anhaltende Verbundenheit des Ehepaares von Rothschild mit der neo-orthodoxen Rabbinerfamilie Hirsch betraf noch einen weiteren Sohn: Dr. Marcus Hirsch, Gründungsarzt und erster Chefarzt des Rothschild’schen Hospitals.

Die Anfänge: das Rothschild’sche Hospital (1870 – 1878) im Unterweg 20, heute Schleidenstraße 20

Fotografie: Grabstätte von Georgine Sara von Rothschild, Jüdischer Friedhof Rat-Beil-Straße.
Grabstätte von Georgine Sara von Rothschild, Jüdischer Friedhof Rat-Beil-Straße
© 03.09.2014 by Dr. Birgit Seemann

Der Anlass der Gründung des Hospitals der Georgine Sara von Rothschild’schen Stiftung war ein trauriger: Im Jahre 1869 erlag die Namensgeberin Georgine Sara von Rothschild mit erst 17 Jahren einer plötzlichen Krankheit; sie hinterließ ihre Eltern Mathilde und Wilhelm von Rothschild und die beiden jüngeren Schwestern Adelheid und Minka in tiefer Trauer. Trotz des eigenen Leids dachte die Familie an jene Glaubensgenossen, denen es noch schlechter erging. Im Januar 1870 schufen Mathilde und Wilhelm von Rothschild die finanziellen und juristischen Voraussetzungen für eine ‚Georgine Sara von Rothschild’sche Stiftung für erkrankte fremde Israeliten in Frankfurt a.M.‘, wie sie zu Anfang hieß: „Durch diese Stiftung wollen wir einem bisher in den öffentlichen hiesigen jüdischen Wohlthätigkeitsbestrebungen schmerzlich fühlbar gewordenen und auch von der Verewigten [Georgine Sara von Rothschild, d.V.] wiederholt mit inniger Theilnahme zur Sprache gebrachten Bedürfnisse zu genügen suchen und setzen demgemäss hierdurch urkundlich fest, dass das genannte Capital von fl. 50,000 (in Worten: Fünfzig Tausend Gulden) den Fonds zu einem […] Hospitale für solche unbemittelte jüdische Kranke beiderlei Geschlechts bilden soll, welchen ein Anspruch auf unentgeldliche Aufnahme in eine der anderen hiesigen jüdischen Heilanstalten laut deren Statuten nicht zusteht“ (RothHospStatut 1878: 5). Am Jahrzeittag (Jahrestag des Todes) der Namensgeberin, dem 1. Ijar (1869: 2. Mai; 1870: 22. April, vgl. Cleminius 1834: 84, 90), sollte alljährlich „in dem Hospitale die dreimalige Gebetversammlung (Minjan) abgehalten, das übliche Kaddisch [Gebet zum Totengedenken, d.V.] gesprochen und ein Jahreszeitlicht [sic] unterhalten werden“ (RothHospStatut 1878: 6 [Hervorhebungen im Original fett gedruckt]). Am 2. Dezember 1870 verlieh König Wilhelm von Preußen (seit 1871 Kaiser Wilhelm I.) der Stiftung die Rechte einer juristischen Person (vgl. RothHospStatut 1878: 25); als ‚milde Stiftung‘ war sie von Erbschaftssteuern befreit. Das Hospital (6-8 Betten), ein Haus mit Garten, hatte seine Pforten bereits am 8. März 1870 im Unterweg 20 (heute im Stadtteil Nordend-West) geöffnet; die erste Patientin traf am 22. März ein. Bis Ende 1870 wurden 34 Kranke mit 815 Verpflegungstagen betreut (vgl. RothHospJahresbericht 1879: 5, 19).

Dokument/Deckblatt: Rothschild'sches Hospital, Hausordnung von 1878 (Deckblatt).
Rothschild’sches Hospital, Hausordnung von 1878 (Deckblatt)
Nachweis: Hausordnung für die Georgine Sara v. Rothschild´sche Stiftung für erkrankte fremde Israeliten in Frankfurt a.M. Frankfurt a.M. 1878

Unter der Auflage, dass ihnen bei allen wichtigen Angelegenheiten sowie Statutenänderungen die letzte Entscheidung oblag, übergaben Mathilde und Wilhelm von Rothschild die Klinik „der Aufsicht und Verwaltung des Rabbiners [bis 1888 Dr. Samson Raphael Hirsch, d.V.] und Vorstandes der gegenwärtig unter dem Namen ‚Israelitische Religionsgesellschaft‘ hier bestehenden orthodoxen jüdischen Gemeinde, welche auf unser Ersuchen sich zur Uebernahme dieser Verwaltungs-Angelegenheit bereit erklärt haben. Dieselben bilden den Hospital-Vorstand“ (RothHospStatut ebd.: 9 [Hervorhebungen im Original fett gedruckt]). Diesem unterstand die für die organisatorische und finanzielle Leitung zuständige „Verwaltungs-Commission„, mit drei ehrenamtlichen IRG-Mitgliedern „von anerkannt streng orthodox jüdischem Lebenswandel […], welche durch Charakter, Einsicht und menschenfreundliche Gesinnung […] entsprechend qualificiert sind“ (ebd.). Zu ihren Aufgaben gehörte die Aufnahme der Kranken, die Einstellung und Beaufsichtigung des Personals, die Überwachung der religionsgesetzlichen Haushaltsführung, die Einhaltung der Hausordnung und die Instandhaltung der Inneneinrichtung. 1870 bestand die Verwaltungskommission aus Isaac H. Bing, Lissmann Ehrmann, und Moritz Jacob Kann, 1878 aus Lissmann Ehrmann, Emanuel Schwarzschild, Elias Rosenheim und Hermann Baer (vgl. RothHospJahresbericht1879: 3, 6).

Dass das Wohl der Betreuten im Mittelpunkt stand, war nicht nur ein Lippenbekenntnis: Der „Seniorrat“, der unter den drei nichtärztlichen Mitgliedern der Verwaltungskommission monatlich wechselte („Monats-Senior“), hatte das Hospital mindestens dreimal in der Woche zu inspizieren und speziell „jeden Kranken hinsichtlich seiner Pflege und Wartung um etwaige berechtigte Wünsche zu befragen“ (RothHospStatut 1878: 11). Wie die Bewohner/innen des Gumpertz’schen Siechenhauses waren die oft aus einfachen oder gar ärmlichen Verhältnissen kommenden Patientinnen und Patienten des Rothschild’schen Spitals keine Objekte der Verwahrung, sondern gehörten zur Familie des Judentums. Die Statuten schlossen die Aufnahme nichtjüdischer Kranker keineswegs aus, doch hatten Männer, Frauen und Kinder, die in anderen jüdischen Kliniken laut deren Statuten nicht unterkamen oder während ihres Aufenthaltes in Frankfurt bzw. auf der Durchreise erkrankten, den Vorrang. In Ausnahmefällen konnten, hier gegen Vergütung, auch in Frankfurt wohnende sowie wohlhabendere Erkrankte versorgt werden, wenn sie orthodox-jüdische Betreuung und Verpflegung wünschten. Jeden Aufnahmeschein unterzeichneten der jeweils amtierende Monats-Senior und der leitende Hospitalarzt gemeinsam. Verstarb jemand im Krankenhaus, so durfte die „Section einer Leiche […] in Folge religionsgesetzlicher Vorschrift nicht stattfinden“ (ebd.: 19), für die rituelle Beerdigung war selbstverständlich gesorgt.

Die Leitung „in Allem, was Heilung und Förderung der Gesundheitspflege betrifft“ (ebd.: 10), oblag dem leitenden Hospitalarzt (ärztlicher Direktor), welcher an den Sitzungen der Verwaltungskommission mit beratender Stimme teilnahm. Von ihm wurde erwartet, dass er „mit seinen Grundsätzen und seinem Lebenswandel auf dem Boden des gewissenhaft orthodoxen Judentums steht“ (ebd.: 20). Umso bemerkenswerter erscheint, dass laut Statuten grundsätzlich die Möglichkeit bestand, in „Ermangelung eines solchen“ einen „Arzt christlicher Confession anzustellen und von dem Rabbiner der Israelitischen Religions-Gesellschaft [sic] über die vom jüdischen Kranken zu beachtenden religionsgesetzlichen Vorschriften zu instruiren“ (ebd.: 20). Dazu ist es allerdings nie gekommen: Gründungsarzt und bis zu seinem Tod im Jahre 1893 leitender Arzt des Rothschild’schen Hospitals war Dr. Marcus Hirsch, ein Sohn von Rabbiner Dr. Samson Raphael Hirsch; ihm folgten nacheinander sein ebenfalls neo-orthodoxer Kollege Geheimer Sanitätsrat Dr. Elieser Rosenbaum und dessen Sohn Dr. Sally Rosenbaum. Erst der letzte ärztliche Direktor des sich unter der nationalsozialistischen Verfolgung im Auflösungsprozess befindlichen Rothschild’schen Hospitals, Dr. Franz Grossmann, war katholischen Glaubens, jedoch jüdisch geboren und von den Nazibehörden gemäß der ‚Nürnberger Rassegesetze‘ als ‚Volljude‘ eingestuft.

Dokument: Rothschild'sches Hospital, Hausordnung von 1878 (Auszug).
Rothschild’sches Hospital, Hausordnung von 1878 (Auszug)
Nachweis: Hausordnung für die Georgine Sara v. Rothschild´sche Stiftung für erkrankte fremde Israeliten in Frankfurt a.M. Frankfurt a.M. 1878, S. 12-13

Dr. Marcus Hirschs Team bestand anfangs aus einem Assistenzchirurgen, der Hausmutter (zugleich Wärterin) und der für die koschere Küche zuständigen Wirtschafterin. Assistenzarzt, Hausmutter sowie Krankenwärter/in konnten satzungsgemäß ebenfalls der christlichen Konfession angehören; an Schabbat und den jüdischen Festtagen kam nur christliches Personal zum Einsatz. Eine besonderes Amt hatte die Wirtschafterin inne, durfte doch „stets nur eine solche Person angestellt werden, welche einen gewissenhaft orthodoxen jüdischen Lebenswandel führt. Sie ist dem Arzte und der Verwaltungs-Commission untergeordnet“ (ebd.: 21). Der Wirtschafterin beaufsichtigte die koschere Essenszubereitung für die Kranken gemäß der jüdischen Speisegesetze (Kaschrut, deutsch: ‚rituelle Eignung‘; vgl. einführend Rosenkranz 2013). Die Küche hatte sie „streng nach den religionsgesetzlichen Vorschriften des orthodoxen Judenthums zu führen. Namentlich sind auch das Fleisch, das Brod und die Mazzoth [ungesäuertes Brot zu Pessach, d.V.] nur von solchen Verkäufern zu beziehen, die von der […] orthodox jüdischen Gemeinde approbirt sind“ (RothHospStatut 1878: 22); ähnliche Bestimmungen galten für Wein und Milch. Die Einhaltung der rituellen Speisevorschriften war Teil des Heilungsprozesses.

Das Quellen- und Literaturverzeichnis finden Leserin und Leser im Teil 2 des Artikels.

Birgit Seemann, 2014